FAQ Basis Rente/Rürup Rente

die meist gestellten Fragen

Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge in Deutschland, die speziell für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde, aber auch für Angestellte zugänglich ist. Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und 2005 als Reaktion auf die Einschränkungen der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Die Rürup-Rente dient dazu, die Versorgungslücke im Alter zu schließen, die durch die sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht.

Steuerliche Vorteile und Beitragszahlungen

Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente ist ihre steuerliche Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dieser steuerliche Vorteil steigt jährlich an und erreicht im Jahr 2025 100 %. Das bedeutet, dass Beiträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Grenze liegt für Alleinstehende bei 25.000 Euro und für Verheiratete bei 50.000 Euro pro Jahr (Stand 2023).

Auszahlungsphase und Besteuerung

Die Auszahlungen aus der Rürup-Rente beginnen frühestens ab dem 62. Lebensjahr und sind als lebenslange Rente konzipiert. Im Gegensatz zu den Einzahlungen, die in der Ansparphase steuerlich begünstigt sind, sind die Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase zu versteuern. Allerdings ist zu beachten, dass im Alter in der Regel ein niedrigerer Steuersatz gilt, was die Steuerlast mindern kann.

Flexibilität und Sicherheit

Die Rürup-Rente bietet eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Höhe und Frequenz der Beitragszahlungen. So können die Beiträge je nach finanzieller Situation angepasst werden. Allerdings ist die Rürup-Rente weniger flexibel als andere private Rentenversicherungen, da sie nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar ist. Dies bietet jedoch auch einen Schutz vor Pfändungen und ist besonders für Selbstständige von Vorteil, die ihre Altersvorsorge vor geschäftlichen Risiken schützen möchten.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Aber auch gut verdienende Angestellte können von den Steuervorteilen profitieren. Für Personen mit einem geringeren Einkommen oder jene, die eine größere Flexibilität bei ihrer Altersvorsorge bevorzugen, könnte die Riester-Rente oder eine private Rentenversicherung besser geeignet sein.

Fazit

Zusammenfassend ist die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge, insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener, die von hohen Steuervorteilen profitieren möchten. Ihre steuerliche Förderung in der Einzahlungsphase und die Sicherheit vor Zugriffen Dritter machen sie zu einer attraktiven Option für langfristige Altersvorsorge. Allerdings sollten Interessierte die geringere Flexibilität und die Besteuerung im Alter berücksichtigen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss einer Rürup-Rente eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die persönliche Situation und Bedürfnisse genau zu analysieren.

  1. Die Auswirkungen einer Beitragsreduzierung bei der Rürup-Rente sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Abschluss- und Vermittlungskosten, die bei den meisten Versicherungen im Voraus zu zahlen sind. Diese Kosten sind von den gesamten Einzahlungen für die vereinbarte Laufzeit abhängig. Sollten Sie also später den Beitrag reduzieren oder den Vertrag ganz beitragsfrei stellen, erhalten Sie die zu viel gezahlten Abschluss- und Vermittlungskosten nicht zurück. Dies kann zu einer deutlichen Reduzierung der Gesamtrendite des Vertrages führen, insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten von 15 Jahren und mehr.

    Bevor Sie einen Rürup-Vertrag abschließen, sollten Sie genau überlegen, welche Beitrags­höhe Sie wählen und für welche Laufzeit Sie Beiträge zahlen möchten. Es ist ratsam, zukünftige Einkommensveränderungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Vertrag mit einer Erhöhungsoption zu wählen, wenn Sie erwarten, in Zukunft einen höheren Beitrag zahlen zu können. Eine vorsichtige Planung kann helfen, unerwünschte Renditeeinbußen zu vermeiden.

    Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine staatlich geförderte, private Rentenversicherung, die insbesondere für Selbstständige konzipiert wurde, aber auch für Angestellte interessant sein kann. Die Beiträge zu einer Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, und die Auszahlungen im Rentenalter erfolgen in Form einer lebenslangen Rente.

    Es ist wichtig, die langfristige Natur und die steuerlichen Implikationen der Rürup-Rente zu verstehen. Da die Rürup-Rente primär auf eine sichere Altersvorsorge abzielt, ist sie weniger flexibel im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten. Die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen, kann zwar finanzielle Flexibilität in bestimmten Lebensphasen bieten, jedoch zu Lasten der Rendite gehen.

    Die spezifischen Bedingungen und Kostenstrukturen können zwischen verschiedenen Anbietern variieren. Daher ist es wichtig, sich vor Abschluss eines Rürup-Vertrags detailliert zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei sollten Sie sowohl die kurz- als auch langfristigen finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

    Insgesamt sollte die Entscheidung für eine Rürup-Rente auf einer sorgfältigen Abwägung Ihrer individuellen finanziellen Situation und Ihrer Altersvorsorgeziele basieren. Eine umfassende Finanzplanung und regelmäßige Überprüfung Ihrer Vorsorgestrategie sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Altersvorsorge Ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.

    • Im Gegensatz zur Riester-Rente, die eine teilweise Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn ermöglicht, bietet die Rürup-Rente diese Option nicht. Die Rürup-Rente ist so konzipiert, dass die gesamten angesparten Beiträge ausschließlich in eine lebenslange Rente münden. Dies bedeutet, dass der Sparer bei Eintritt in den Ruhestand keinen einmaligen Kapitalbetrag entnehmen kann. Stattdessen wird das angesparte Kapital in regelmäßige Rentenzahlungen umgewandelt, die lebenslang gezahlt werden. Der früheste Zeitpunkt, ab dem die Rentenzahlungen beginnen dürfen, ist das 60. Lebensjahr.

      Diese strikte Regelung spiegelt die Grundphilosophie der Rürup-Rente wider, die darauf abzielt, eine kontinuierliche und sichere Einkommensquelle im Alter zu bieten. Durch die Umwandlung der gesamten Ersparnisse in eine lebenslange Rente soll gewährleistet werden, dass der Sparer auch im hohen Alter über ein stabiles Einkommen verfügt. Dieser Ansatz dient dazu, das Risiko der Altersarmut zu minimieren und eine verlässliche finanzielle Absicherung im Ruhestand zu bieten.

      Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beschränkung auf eine lebenslange Rentenzahlung mit steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase einhergeht. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuerlich abzugsfähig, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Diese Steuervorteile sind ein wesentlicher Bestandteil des Anreizes, der mit der Rürup-Rente verbunden ist.

      Für Personen, die eine flexible Gestaltung ihrer Altersvorsorge bevorzugen oder die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn wünschen, könnte die Rürup-Rente daher weniger geeignet sein. In solchen Fällen sollten alternative Vorsorgeprodukte in Betracht gezogen werden, die mehr Flexibilität in Bezug auf Kapitalentnahmen bieten.

      Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rürup-Rente eine feste Struktur hat, die auf eine lebenslange Rente ausgerichtet ist, ohne die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Diese Struktur sollte bei der Entscheidung für oder gegen eine Rürup-Rente berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen und Zielen für die Altersvorsorge entspricht.

Eine Fortführung des Rürup-Vertrags ist auch nach einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis grundsätzlich möglich. Dies ist ein bedeutender Vorteil der Rürup-Rente, da sie Flexibilität in Bezug auf berufliche Veränderungen bietet. Die Rürup-Rente ist besonders attraktiv für Selbstständige, da sie oft keine andere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. Allerdings ändert sich nach dem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis die Situation hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge.

Als Angestellter müssen Sie den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen, der von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird. Der maximal abzugsfähige Beitrag zur Rürup-Rente reduziert sich dann um diesen Betrag. Beispielsweise, wenn ein Angestellter mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, wird der maximal förderfähige Rürup-Beitrag entsprechend angepasst. Das Finanzamt zieht dann einen bestimmten Prozentsatz dieser Beiträge als Sonderausgaben ab.

Diese Anpassung der steuerlichen Behandlung ist ein wichtiger Aspekt, den es bei einem Wechsel vom Selbstständigenstatus in ein Angestelltenverhältnis zu berücksichtigen gilt. Es empfiehlt sich, die Auswirkungen eines solchen Wechsels auf die Rürup-Rente genau zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Finanz- oder Steuerberater zu besprechen. Dabei sollte insbesondere die veränderte Höhe der steuerlich absetzbaren Beiträge und die Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast beachtet werden.

Zusammenfassend ermöglicht die Rürup-Rente eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf berufliche Veränderungen. Allerdings sollten Sie sich über die steuerlichen Konsequenzen eines Wechsels vom Selbstständigenstatus in ein Angestelltenverhältnis bewusst sein und diese bei der Planung Ihrer Altersvorsorge berücksichtigen​​.

Es gibt Unterschiede in der Handhabung der Krankenkassenbeiträge auf die Rürup-Rente, abhängig davon, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert ist. Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf die Auszahlungen der Rente keine Krankenkassenbeiträge erhoben. Das bedeutet, dass die Rentenauszahlungen in voller Höhe ausgezahlt werden, ohne Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge.

Anders sieht es jedoch bei freiwillig versicherten Rentnern aus. Für diese Gruppe können Krankenkassenbeiträge auf die Rürup-Rente anfallen, wenn sich der Rentner mit seinen sonstigen versicherungspflichtigen Einkünften noch unter der Beitragsbemessungsgrenze befindet. Welche Einkünfte die Krankenkassen von freiwillig Versicherten zur Beitragsbemessung heranziehen, hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab.

Diese Regelung ist relevant, da sie die Höhe der Netto-Rentenauszahlungen beeinflussen kann. Für freiwillig Versicherte ist es daher ratsam, die spezifischen Regelungen ihrer Krankenkasse zu prüfen, um zu verstehen, wie ihre Rürup-Rente im Rentenalter besteuert wird. Die Regelungen können sich zwischen verschiedenen Krankenkassen unterscheiden, weshalb eine individuelle Beratung und Prüfung empfehlenswert ist​​.

Insgesamt ist die Frage der Krankenkassenbeiträge auf die Rürup-Rente ein wichtiger Aspekt der finanziellen Planung für das Alter, insbesondere für diejenigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen zu informieren und diese in die Gesamtplanung der Altersvorsorge einzubeziehen.

  1. Jüngere Sparer profitieren tendenziell weniger von der Rürup-Rente, weil sie im Alter mehr Steuern auf ihre Rente zahlen müssen als ältere Jahrgänge. Dies ist auf die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente zurückzuführen, die sich nach den gleichen Regeln wie die gesetzliche Rente richtet: Die Beiträge zur Rürup-Rente werden schrittweise steuerlich freigestellt, im Gegenzug müssen Rürup-Rentner einen je nach Rentenbeginn steigenden Anteil ihrer Rente versteuern.

    Zum Beispiel: Wer im Jahr 2023 geboren wurde und bis zum Rentenbeginn im Jahr 2090 noch 67 Jahre Beiträge zahlt, muss seine Rürup-Rente später voll versteuern. Die Beiträge kann er jedoch nicht zu 100 Prozent steuermindernd geltend machen. In diesem Jahr geht das nur für einen bestimmten Prozentsatz der Beiträge. Jüngere Sparer, die später in Rente gehen, müssen daher einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.

    Die Folge ist, dass jüngere Sparer durch die staatliche Förderung zwar noch einen Vorteil auf die Verzinsung des Produkts erzielen, aber die Rendite ihres Rürup-Vertrags ist insgesamt geringer als bei älteren Kunden. Diese sogenannte „doppelte Besteuerung“ betrifft systematisch alle, die nach einem bestimmten Jahr geboren wurden. Erst sehr junge Vorsorgesparer, die nach einem bestimmten Jahr geboren wurden, entgehen dieser Doppelbesteuerungsfalle​​.

    Dieser Aspekt ist besonders wichtig für die Finanzplanung und die Entscheidung, ob und wie viel in eine Rürup-Rente investiert werden sollte. Jüngere Personen sollten diese steuerlichen Faktoren bei ihrer Entscheidung für eine Altersvorsorge berücksichtigen und gegebenenfalls mit einem Finanzberater oder Steuerexperten besprechen, um die beste Strategie für ihre persönliche Situation zu ermitteln.

     
     

Bei finanziellen Schwierigkeiten einer Versicherungsgesellschaft wirken sich diese zunächst auf die Höhe der künftigen Überschussbeteiligungen aus, die das Unternehmen reduzieren kann. Sollte sich die finanzielle Lage des Unternehmens nicht stabilisieren, greift die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein. Die BaFin ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Gefahr besteht, dass die Versicherung die garantierten Leistungen nicht mehr gewährleisten kann.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem, dass das betroffene Unternehmen der BaFin einen Plan vorlegt, wie es die finanzielle Schieflage beheben will. Sollten diese internen Lösungen keinen Erfolg bringen, kann die BaFin entweder mit dem Vorstand oder einem Sonderbeauftragten eingreifen, um den Versicherungsbestand zu retten. Der Sonderbeauftragte übernimmt dann die Verwaltung des Unternehmens und leitet weitere Sanierungsmaßnahmen ein.

In einem weiteren Schritt kann entweder der Versicherungsbestand oder das gesamte Unternehmen auf einen anderen Versicherer übertragen werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, tritt die Protektor Lebensversicherung AG als Auffanggesellschaft ein. Diese von den deutschen Versicherungsgesellschaften gegründete Gesellschaft hat die Aufgabe des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds und übernimmt die Verträge eines in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmens, wenn alle Sanierungspläne gescheitert sind. In diesem Fall können die garantierten Leistungen um bis zu 5 Prozent gekürzt werden​​.

Dieses Sicherungssystem gewährleistet, dass die eingebrachten Beiträge und die garantierten Leistungen weitestgehend geschützt sind, selbst wenn die Versicherungsgesellschaft finanzielle Probleme haben sollte. Es ist wichtig, sich dieser Sicherungsmechanismen bewusst zu sein, wenn man eine Rürup-Rente in Erwägung zieht, um Vertrauen in die Stabilität und Sicherheit der Anlage zu haben.

Die Rürup-Rente sieht grundsätzlich keine Auszahlung des angesparten Kapitals an Hinterbliebene vor, es sei denn, es wurde ein spezieller Hinterbliebenenschutz abgeschlossen, der auch in der Rentenphase greift. Dies bedeutet, dass im Normalfall bei Tod des Versicherten kurz nach Rentenbeginn keine Kapitalauszahlung an die Ehefrau oder andere Hinterbliebene erfolgt.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Wenn der Versicherte innerhalb dieser Garantiezeit verstirbt, werden die Rentenzahlungen für den Rest der Garantiezeit an die berechtigten Hinterbliebenen geleistet. Zum Kreis der berechtigten Hinterbliebenen gehören in der Regel der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder des Verstorbenen.

Diese Option bietet eine gewisse Absicherung für Hinterbliebene, sollte der Versicherte frühzeitig versterben. Es ist wichtig, sich bei Vertragsabschluss über die verschiedenen Optionen des Hinterbliebenenschutzes zu informieren und eine passende Wahl zu treffen, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Die Entscheidung für oder gegen eine Rentengarantiezeit und für den Umfang des Hinterbliebenenschutzes sollte Teil der umfassenden Planung der Altersvorsorge sein​​​​.

Ja, es ist möglich, jederzeit zusätzliche Zuzahlungen in den Rürup-Vertrag einzubringen. Diese Zuzahlungen können dazu beitragen, die Höhe der späteren Rentenleistung zu erhöhen. Mindestbeträge für solche Zuzahlungen liegen häufig bei etwa 200 Euro, aber die genauen Konditionen können je nach Anbieter variieren.

Durch solche Zuzahlungen kann der Rürup-Vertrag individuell an die eigenen finanziellen Möglichkeiten und Ziele angepasst werden. Dies bietet eine zusätzliche Flexibilität, insbesondere für Personen, die in einigen Jahren höhere Einzahlungen leisten können oder wollen. Auch im Hinblick auf die steuerliche Optimierung können solche zusätzlichen Einzahlungen interessant sein, da die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar sind. Zum Jahresende getätigte Zuzahlungen können daher zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führen.

Es ist allerdings wichtig, sich vorab genau über die Bedingungen und möglichen Auswirkungen solcher Zuzahlungen zu informieren. In manchen Fällen können hohe Einmalzahlungen auch Auswirkungen auf die Konditionen des Vertrags haben oder zu einer Neubewertung der Vertragsbedingungen führen. Daher empfiehlt es sich, vor solchen Entscheidungen Rücksprache mit dem Versicherungsanbieter oder einem Finanzberater zu halten​​.

Die Rürup-Rente bietet eine staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen. Diese Förderung ist unabhängig vom Familienstand und der Zahl der Kinder. Die Höhe des steuerlich abzugsfähigen Beitrags zur Rürup-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen und dem zu zahlenden Beitrag. Diese Steuervorteile machen die Rürup-Rente besonders attraktiv für Selbstständige, da sie für diese Personengruppe oft das einzige staatlich geförderte Altersvorsorge-Produkt darstellt. Auch für Angestellte mit höherem Einkommen kann sie aufgrund der Steuervorteile interessant sein.

Im Gegensatz dazu basiert die staatliche Förderung bei der Riester-Rente auf Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen, die von der familiären Situation und dem zu zahlenden Beitrag abhängen. Die Riester-Rente richtet sich vor allem an bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Angestellte, und die Förderung ist stärker auf Familien mit Kindern ausgerichtet.

Beide Rentenformen zielen darauf ab, die private Altersvorsorge zu unterstützen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und Zielgruppe. Während die Rürup-Rente insbesondere für Selbstständige und Besserverdienende konzipiert ist, ist die Riester-Rente auf eine breitere Bevölkerungsschicht ausgerichtet und bietet insbesondere Familien mit Kindern zusätzliche Anreize.

Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen beiden Rentenformen zu verstehen und zu bewerten, welche Form der Altersvorsorge am besten zu den persönlichen Lebensumständen und Zielen passt. Die Entscheidung für eine Rürup- oder Riester-Rente sollte daher sorgfältig abgewogen und gegebenenfalls mit einem Finanzberater besprochen werden​​.

Bei der Rürup-Rente besteht die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen, um den Versicherungsschutz zu erweitern. Eine solche Option ist die Hinterbliebenenrente. Im Zusatztarif für die Hinterbliebenenrente kann vereinbart werden, dass im Todesfall des Versicherten die versicherte Rente an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bis zu dessen Lebensende weitergezahlt wird. Diese Option stellt sicher, dass im Falle des Todes des Versicherten der Lebenspartner finanziell abgesichert ist. Die Beiträge für diesen Zusatzbaustein sind ebenfalls steuerbegünstigt, sofern sie einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbeitrags nicht überschreiten​​.

Im Gegensatz dazu ist es bei der Rürup-Rente in der Regel nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsrente einzuschließen. Für den Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit wird daher empfohlen, eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese separate Versicherung bietet spezifischen Schutz bei Verlust der Arbeitsfähigkeit und ist ein wichtiges Element der finanziellen Absicherung, insbesondere für Personen in Berufen mit hohem körperlichen Risiko oder für Selbstständige, die nicht über andere Systeme abgesichert sind​​.

Diese Informationen zeigen, dass es bei der Rürup-Rente durchaus möglich ist, den Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen zu erweitern und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Allerdings müssen bestimmte Versicherungselemente, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, separat betrachtet und abgeschlossen werden.